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Produkte mit Lichtschutzfaktor:
Was ist Lichtschutzfaktor?
Lichtschutzpräparate wie Sonnencremes werden nach Lichtschutzfaktor kategorisiert. Er gibt an, wie hoch der Schutz des Präparats vor UV-B und UV-A-Strahlen der Sonne ist und wie viel länger man sich mit dem Sonnenschutzmittel der Sonne aussetzen kann ohne einen Sonnenbrand zu bekommen als das mit der Eigenschutzzeit von etwa 20 Minuten möglich wäre. Um eine Mindestwirksamkeit zu gewährleisten, müssen alle Sonnenschutzmittel mindestens einen Lichtschutzfaktor von 6 haben. Dieser Beschluss wurde von dem Dachverband der europäischen Kosmetikindustrie COLIPA verabschiedet. Der Lichtschutzfaktor bezeichnet vor allem den Schutz vor UV-B-Strahlung. Doch auch UVA-Strahlung schädigt die Haut. Hier gilt: Der UV-B-PF (also der Schutz vor UV-A-Strahlen) muss mindestens ein Drittel des Lichtschutzfaktors betragen. Die Einhaltung dieser Regel wird auf den Produkten mit der Aufschrift „UVA“ gekennzeichnet.
Es ist wichtig, zu beachten, dass auch Sonnenschutzmittel ein Verfallsdatum haben. Mit der Zeit zersetzen sich die UV-A und UV-B-Filter der Schutzpräparate und können nach Ablaufdatum keinen Schutz mehr gewährleisten.
Es ist wichtig, zu beachten, dass auch Sonnenschutzmittel ein Verfallsdatum haben. Mit der Zeit zersetzen sich die UV-A und UV-B-Filter der Schutzpräparate und können nach Ablaufdatum keinen Schutz mehr gewährleisten.